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Bauschlichtung und Bauschiedsgericht
Aus der Ehrfahrung, dass
Bau- und Architektenstreitsachen von den staatlichen Gerichten nur mit hohen Kosten,
zudem langsam und manchmal auch mit wenig Sachverstand und wirtschaftlichem Verständnis
zu einer für alle Beteiligten oft unbefriedigenden Erledigung gebracht werden,
haben sich Anwälte und Sachverständige im Verein für Bauwesen in
Franken zusammengeschlossen.
Innerhalb des Vereins hat
sich eine Gruppe von Anwälten, die sich seit Jahren in erheblichem Umfang
mit Baustreitsachen beschäftigen dazu entschlossen, ein privates, ständig
bereites Schiedsgericht für Bau- und Architektenstreitsachen zu schaffen.
Das Bauschiedsgericht Franken
übernimmt den Versuch einer Schlichtung, eventuell die Beweissicherung und
erforderlichenfalls auch das Schiedsgerichtsverfahren.
Das Verfahren wird sofort
eingeleitet und beschleunigt durchgeführt.
Erfahrene Schlichter und Schiedsrichter leiten den Ablauf mit dem Ziel, die Parteien
zu einvernehmlichen Lösungen oder zumindest zu einem sachgerechten Ergebnis
zu führen, das für alle Beteiligten auch umsetzabr ist.
Das Verfahren richtet sich
nach der von den Parteien vorab vereinbarten Schiedsordnung.
Ist noch keine Schiedsordnung
vereinbart, arbeitet das Bauschiedsgericht Franken unter Anwendung der eigenen
Schiedsordnung.
Nähere Inforamtionen:
Verein für Bauwesen in Franken e.V.
Judengasse 18, 96450 Coburg
Tel. 09561/799105
Fax. 09561/871444
Email. info@vbwf.de
http://www.vbwf.de
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