Rechtsfragen rund ums Planen und Bauen
Ihre
10 wichtigsten Fragen bei Hausbau und -kauf an den Anwalt
Welche
Rechtsfolgen ergeben sich für den Architekten, Ingenieur bei
der Verletzung ihm obliegender Sachwalterpflichten?
Pflicht zum Ersatz des dem Auftraggeber entstandenen Schadens
Im Falle schwerwiegender oder wiederholter Pflichtverletzungen:
Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem
Grund Im Falle der berechtigten Kündigung durch den Auftraggeber:
kein Honorar für erbrachte Leistungen; Honorar für erbrachte
Leistungen nur, wenn diese vom Auftraggeber als brauchbar verwandt
worden sind.
Wann
ist eine Bauleistung mangelhaft?
Ein Mangel des Werkes liegt vor, wenn das ausgeführte Werk
von der normalen Beschaffenheit einer Werkleistung abweicht, die
von den Parteien im Vertrag vorausgesetzt worden ist, und wenn diese
Fehler den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes beeinträchtigt.
Hat
der Werkunternehmer vor der Vollendung seines Werkes Anspruch auf
Abschlagszahlungen?
Nach § 632a BGB kann der Unternehmer für abgeschlossene
Teile des Werkes oder für die erforderlichen Stoffe und Bauteile,
die eigens dafür angefertigt wurden, eine Abschlagszahlung
berlangen.
Gibt
es Rechtsschutz außerhalb der staatlichen Gerichte?
Streit in Bausachen ist nicht nur ärgerlich, er ist oft im
Weg über die staatlichen Gerichte auch langwierig udn teuer.
Der Verein für Bauwesen in Franken e.V. hat deshalb ein ständiges
Schiedsgericht in Bau- und Architektensachen eingerichtet. Das Schlichtungs-
und Schiedsverfahren des VBWF zeichnet sich durch besondere Fachkunde
der Schiedsrichter, Verkürzung der Verfahrensdauer, Beschleunigung
und kostengünstige Abwicklung der Verfahrens aus.
(Info unter: www.vbwf.de)
Wann
verjährt der Werklohnanspruch des Unternehmers?
Der Werklohnanspruch verjährt nach § 196 Abs. 1 Nr. 1
BGB innerhalb von zwei Jahren nach der Abnahmne der Werkleistung.
Wird die Werkleistung für einen Gewerbebetrieb ausgeführt,
beträgt die Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 2 BGB
vier Jahre.
Was
sind die typischen Mängel eines Architektenwerkes?
Im Hinblick auf die Komplexität des Architektenwerkes können
vielfältige Mängel auftreten. Zu den typischen Mängeln
gehören:
Planungsfehler im technischen oder wirtschaftlichen Bereich
Verstoß gegen die Regeln der Baukunst oder Technik
Lückenhaftigkeit der Planung
Koordinationsmängel in technischer, wirtschaftlich-kostenmäßiger
oder zeitlicher Hinsicht
unzureichende Rechnungsprüfung: Abschlags- und Schlussrechnung
Haftet
der Architekt für Bausummenüberschreitngen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Kostengrenze
als Beschaffenheitsvereinbarung des Architektenvertrages vereinbart
werden, so dass eine Überschreitung zu einem Mangel des Werkes
führt. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, kommt als Anspruchsgrundlage
nur eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch den Architekten
in Betracht.
Was
versteht man unter einem selbstständigen Beweisverfahren?
Das selbstständige Beweisverfahren dient dazu, auf schnelle
und einfache Weise ein gerichtsverwertbares Beweismittel zu bekommen.
Im Baurecht hat es überragende Bedeutung. Es dient zur Vorbereitung
und letztlich zur Vermeidung von Prozessen.
Was
versteht man unter einer Leistungsbeschreibung?
Leistungsbeschreibung ist die Gesamtheit der Angaben über den
konkret geschuldeten Leistungserfolg. Verbreitet findet sich die
Vorstellung, das Leistungsverzeichnis sei die Leistungsbeschreibung.
Das ist nicht richig. Das Leistungsverzeichnis ist nur ein Teil
der Leistungsbeschreibung. Zu dieser gehören zusätzlich
Pläne, Skizzen, Baubeschreibungen, etc.
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